Aktuelles


Der Tridem-Schnellshop - Damit Sie auch weiterhin geöffnet haben


Derzeit mussten und müssen viele Unternehmen den behördlichen Auflagen nachkommen und ihr Geschäft bis auf Weiteres schließen, damit eine Verbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden kann.
Für Unternehmen, die von der Schließung betroffen sind, aber trotzdem ihre Ware außerhalb ihres Geschäftes anbieten möchten – nämlich online – ist der Tridem-Schnellshop für Waren-Lieferungen eine optimale Lösung, damit das Geschäft zeitnah einen Alternativ-Verkaufsweg gehen kann.

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Datenschutz To Do


Datenschutzliste – to do – das müssen Sie für die DSGVO vorhalten
Sie haben mindestens einen Kunden, der einen Namen hat, und vielleicht noch mindestens einen Mitarbeiter, der nicht anonym für Sie arbeitet? Dann herzlich Willkommen im Datenschutz (DSGVO).
Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, ist an die Datenschutzgrundverordnung gebunden; aber gerade kleine und mittlere Unternehmen sind damit überfordert. Die Umsetzung der DSGVO ist aber nicht so schlimm wenn man weiß was man als Unternehmen erledigen muss. Wir haben für Sie eine Liste mit den wichtigen to dos zusammengestellt.

» Hier geht es zu der to do Liste für den Datenschutz

DSGVO und BDSG (neu): Wir unterstützen Sie

Datenschutzrecht: Adäquate Maßnahmen treffen
Die Umsetzung des gesetzlichen Datenschutzes ist verpflichtend für alle Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten umgehen. Wir arbeiten u.a. mit den Kreishandwerkerschaften, dem Arbeitgeberverband und dem Einzelhandelsverband Ostfriesland zusammen und unterstützen Sie bei diesem Thema umfassend.

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